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Sowohl in der gesetzlichen als auch in der privaten Krankenversicherung besteht die Möglichkeit, zahntechnische Leistungen, die im Rahmen einer Therapie entstehen, zu betriebswirtschaftlich interessanten Honoraren abzurechnen.
Dabei werden die meisten Leistungen delegiert.
Das motiviert nicht nur das Praxisteam sondern freut die
betriebswirtschaftliche Seite. Dabei stellt sich schnell die Frage, ob – wann – und wobei Mehrwertsteuer auf Rechnungen ausgewiesen werden muss. Ist bei „Wunschleistungen“ wie beispielsweise das Bleaching immer Mehrwertsteuer auszuweisen, oder nicht? Beispiele bringen Licht ins Dunkle.
Erkennen Sie verborgene Schätze in Ihrer Praxis und begegnen Sie der Flut an Inflations- und Allgemeinkosten.
- Praxisnahe zahntechnische Leistungen – hohes Geldvolumen
- Provisorien – was geht?
- Desinfektion von Werkstücken und Abformmaterialien
- Wiederherstellung und Reinigung von Kronen und Brücken
- Intraoralscanner – es gibt nicht nur die Nr. 0065 GOZ
- Private Praxislaborleistungen bei gleich- und andersartigen Versorgungen
- Reinigung Zahnersatz und Integration in Konzepte
- Preisgefüge
Birgit Sayn
Dental-Betriebswirtin & ZMV
- Freie Referentin Zahnmedizin & Zahntechnik
- Fachliteratur für die Industrie, Dentallabore, Fachverlage
- Bundesweiter Abrechnungsservice
Wann:
09. September 2024 • 18:30 – 20:00 Uhr
07. Oktober 2024 • 18:30 – 20:00 Uhr (Wdh.)
Seminarort:
Webinar in MS Teams • Einwahllink wird vorab von MAXIDENT bereitgestellt
Unsere Webinare sind für alle
Teilnehmer/innen kostenfrei.
Für die Teilnahme erhalten Sie 2 Fortbildungspunkte nach den Leitsätzen der DGZMK/BZÄK.
Anmeldung ist per E-Mail oder Telefon möglich
info@maxident.de
02191 92962930