Sowohl in der gesetzlichen als auch in der privaten Krankenversicherung besteht die Möglichkeit, zahntechnische Leistungen, die im Rahmen einer Therapie entstehen, zu betriebswirtschaftlich interessanten Honoraren abzurechnen.
Dabei werden die meisten Leistungen delegiert.
Das motiviert nicht nur das Praxisteam sondern freut die betriebswirtschaftliche Seite. Dabei stellt sich schnell die Frage, ob – wann – und wobei Mehrwertsteuer auf Rechnungen ausgewiesen werden muss. Ist bei „Wunschleistungen“ wie beispielsweise das Bleaching immer Mehrwertsteuer auszuweisen, oder nicht? Beispiele bringen Licht ins Dunkle.
Erkennen Sie verborgene Schätze in Ihrer Praxis und begegnen Sie der Flut an Inflations- und Allgemeinkosten.
Birgit Sayn
Dental-Betriebswirtin & ZMV
Wann:
07. Oktober 2024 • 18:30 – 20:00 Uhr
Seminarort:
Webinar in MS Teams • Einwahllink wird vorab von MAXIDENT bereitgestellt
Unsere Webinare sind für alle
Teilnehmer/innen kostenfrei.
Für die Teilnahme erhalten Sie 2 Fortbildungspunkte nach den Leitsätzen der DGZMK/BZÄK.
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